Alle bei uns erworbenen Produkte schneiden wir gerne im rechten Winkel auf das von Ihnen benötigte Maß zu. Hierbei ist eine Mindestgröße von 150 mm x 200 mm zu beachten. Unser modernster Maschinenpark, u.a. 2 vertikale Plattensägen sowie eine computergesteuerte Tafelschere, ermöglicht Zuschnitte mit einer Genauigkeit von +/- 2 mm.
Bitte beachten Sie, dass sich die Materialien temperaturabhängig in Länge sowie Breite ausdehnen. Bei Ihrem Aufmaß müssen Sie daher zwingend auf das angesprochene Dehnungsspiel achten. Das Material darf keinesfalls „press“ eingebaut werden. Über das materialspezifische Ausdehnungsverhalten informiert Sie unser kompetentes Mitarbeiterteam selbstverständlich gerne.
Bei fast allen Zuschnitten ist die Sägeblattstärke von 4,8 mm zu berücksichtigen (Bsp.: Eine Stegplatte im Format von 980 mm x 2.000 mm mittig geteilt ergibt 2 Platten in der Größe von je ca. 980 mm x 997 mm). Hiervon ausgenommen sind lediglich die Waren aus unserem Produktbereich „Metall-Kantprofile“. Bei unseren Kompaktplatten sowie KRONOPLAN® Baukompaktplatten empfehlen wir grundsätzlich eine Besäumung der Platte von ca. 10 bis 15 mm ringsherum.
Breitenzuschnitte von Stegplatten sollten auf ein Minimum reduziert werden, da die Steifigkeit des Produktes negativ beeinflusst werden kann.
Well- und Trapezplatten schneiden wir gerne auf das gewünschte Längenmaß zu. Breitenzuschnitte sind bitte bauseits durchzuführen.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass kundenspezifisch zugeschnittene Ware vom Umtausch ausgeschlossen ist.
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